1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, für die vorliegenden und alle künftigen Vereinbarungen oder Angebote zwischen den Parteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht wirksam, wenn der Kunde die Gültigkeit anderer Bedingungen in seinem Angebot oder in seiner Auftragsbestätigung ausdrücklich ausschließt. Voraussetzung für die Abwicklung von Aufträgen ist die ausdrückliche Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen durch Unterschrift.
2. Voraussetzungen
Wir arbeiten grundsätzlich nur gegen Honorar, auch wenn nur eine mündliche Auftragserteilung erfolgt ist, die von uns nicht schriftlich bestätigt wurde.
3. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die Vertragspartner werden vertrauliche Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden und nicht mit der Durchführung des Auftrages nicht betrauten Dritten zugänglich machen.
4. Liefertermine
Bestimmte Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart. Exakte Liefertermine sind gesondert festzulegen; sie werden nur unter der Bedingung akzeptiert, wenn alle Informationen und Unterlagen, die einer sachgemäßen Durchführung des Auftrages dienen, fristgerecht und kostenlos geliefert werden. Der exakte Liefertermin gilt nur unter dem Vorbehalt einer termingerechten eigenen Belieferung mit Materialien und Zwischenprodukten anderer Zulieferer (z.B. Setzer und Fotografen).
5. Versand
Sofern der Kunde einen Versand des fertigen Werkes wünscht, so kann der Versandweg und das geeignete Verpackungsmaterial frei gewählt werden. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart oder durch die Versicherung des Transportes auf Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes, durch von uns beauftragte Dritte oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
6. Erfüllung
Mit der Ablieferung des Werkes und der Druckreifer-klärung durch den Kunden ist der Vertrag erfüllt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen liegt dann beim Kunden. Werden nach Übergabe vom Kunden Korrekturen vorgenommen, liegt jede Haftung beim Kunden. Will der Kunde das Werk vor seiner Fertigstellung und Weiterleitung an Dritte nicht überprüfen, so liegt jede Verantwortung beim Kunden.
7. Zusammenarbeit
Die Vertragsparteien werden zur Durchführung eines Auftrages vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die aufgrund gemeinsamen Besprechungen erstellten Protokolle dienen als Arbeitsunterlage zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages. Erfolgt kein unverzüglicher Widerspruch des Kunden zu den Protokollen, so werden diese als Arbeitsunterlage durch den Kunden anerkannt. Der Kunde verpflichtet sich, nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Für die Ausführung der Grundleistungen können geeignet erscheinende Dritte herangezogen werden.
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8. Lieferungen
Wenn der Besteller Unternehmer ist, hat er die Ware unverzüglich nach Lieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer hiervon unverzüglich Anzeige zu erstatten. Unterlässt der Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung vorgenommen werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Werden Mängel nicht termingerecht gerügt, steht dem Kunden kein Recht auf Nachbesserung mehr zu.
9. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbständige Lieferungen.
10. Nachbesserungsrecht
Ist der Kunde mit der abgelieferten Leistung, die entsprechend den Protokollen und Arbeitsunterlagen erstellt wurde, nicht einverstanden, so hat er ein Recht auf Nachbesserung.
11. Auftraggeberkorrektur
Wünscht der Kunde Änderungen, die sich nicht aus den Protokollen und Arbeitsunterlagen ergeben, so werden diese Auftraggeberkorrekturen nur nach Vereinbarung einer besonderen Vergütung durchgeführt.
12. Stornierung
Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Entschließt sich der Kunde während der Durchführung des Auftrages, die ausgearbeitete Konzeption nicht zur Durchführung zu bringen, so wird der Honoraranspruch hiervon nicht berührt. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Erstellung des Werkes die fertige Konzeption nicht zur Durchführung bringt.
13. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit nichts anderes angegeben wird, halten wir uns an die in unserem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum. (Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster, die zur Angebotserstellung notwendig sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.)
14. Rechnungsstellung
Es besteht jederzeit das Recht, eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Mit Ablieferung des Werkes wird zuzüglich die Endabrechnung gestellt.
15. Zahlungen
Unsere Rechnungen werden nach dem der am Tag des Auftragseingangs gültigen Honorare erstellt. Das Zahlungsziel der jeweiligen Forderungen ist auf den Rechnungen angegeben. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe, Verpackungs- und Versandkosten werden zum Selbstkostenpreis gesondert berechnet. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt werden. Bei Verzug ist der offene Betrag mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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